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Weine nicht, wenn der Regen fällt - Frau Weber und die Flutgelder 2/2 AKTE 0005

Doch damit nicht genug. Christine Weber stellte sogar einen Folgeantrag, im April 2003, da ihr die ursprünglich beantragten Mittel nicht ausreichten. Insgesamt 17.000 Euro wurden ihr so aus dem Fluthilfefonds zugesprochen.

Doch damit fing dann auch das Unglück an. Denn manchem Bürger fiel die Ungleichbehandlung auf. In ihrem Wohnort Zschopau bekamen drei Kindergärten mit ähnlichen Regenwasserschäden keine Entschädigung, wohl aber die Ministerin. Am Beginn der Krise dachte Frau Weber noch, sie könne alles aussitzen. Zurückzahlen käme nicht in Frage, dies wäre ein Schuldeingeständnis. Mit zunehmenden Druck war sie bereit zurückzuzahlen, jedoch nur, wenn der Ministerpräsident darum bitten würde. Der tat dies nicht und versuchte sie im Amt zu halten. Georg Milbradt konnte oder wollte nicht sehen, wie sehr sich die Sozialministerin in ihren eigenen Fäden verheddert hatte. Eine Gnadenfrist war er bereit ihr einzuräumen - vier Wochen hätte Christine Weber gebraucht, um ihre Pension einstreichen zu können. Dank des enormen öffentlichen Drucks musste sie dann doch zurücktreten und die Fluthilfe zurückzahlen. Was bleibt, ist dauerhafter Schaden für das Ansehen der Regierung, die lange brauchte um einzusehen, was Unrecht ist. Von Moral ganz zu schweigen.

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Vorwort von Thomas Jurk Vorwort von Karl Nolle SPD Fraktion im Sächsischen Landtag
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