Wahlverwandtschaften - Frau Weber und das Büro, die Erste
Die ehemalige Ministerin war und ist Abgeordnete des Sächsischen Landtags. Als solche hat sie zur Unterstützung ihrer Arbeit ein Büro im Wahlkreis, wo sie, wie andere Abgeordnete auch, einen Mitarbeiter einstellen kann. Damit dies nicht zum Selbstbedienungsladen wird, ist gesetzlich ausgeschlossen worden, dass Verwandte bis hin zum 3. Grad als persönliche Mitarbeiter der Landtagsabgeordneten arbeiten können. Allerdings gibt es Abgeordnete, die diese Vorschrift kreativ umgehen. Christine Weber brauchte einen Job für ihre Tochter. Da sie diese nicht selber beschäftigen konnte, half ihr die CDU-Abgeordnete Veronika Bellmann aus dem Nachbarwahlkreis aus. Sie beschäftigte Webers Tochter. Das traf sich in doppelter Hinsicht gut, denn auch Frau Bellmann hatte Sorgen, ihr Neffe war ebenfalls auf der Suche nach Beschäftigung. Er fand sie im Büro von Frau Weber.