Das Büro Ingrid Biedenkopf - "rechtswidrig" und "unzulässig"
Für Anliegen und Beschwerden der Bürger ist der Petitionsausschuss des Landtags zuständig. In Sachsen gab es bis 2002 jedoch eine einzigartige Institution - das Büro Ingrid Biedenkopf. Der damalige Sächsische Datenschutzbeauftragte stellte in einem Bericht zum "Büro Ingrid Biedenkopf" fest, dass im Büro persönliche und dienstliche Vorgänge vermischt wurden. Er kritisierte ferner die unzureichende Registratur, die fehlende Erfassung ein- und ausgehender Schreiben sowie eine rechtswidrige und unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten.
Bei einer Anhörung im Landtag im August 2001 erklärt selbst der CDU-Experte Prof. Karpen, dass die buchmäßige Erfassung der von Ingrid Biedenkopf eingeworbenen Spenden, Sponsorengelder, Geschenke, Erbschaften und Vermächtnisse in den Staatsfundus gehören, da es sich bei diesen Zuwendungen nicht um persönliche, sondern um öffentliche Zuwendungen handelte. In diesem Zusammenhang wird bekannt, dass Ingrid Biedenkopf Spenden im Wert von ca. 3,5 Mio. Euro gesammelt hat. Und das, ganz ohne nachprüfbare Erfassung der Mittel - weder für deren Eingang noch für die Verwendung.