Folge war, dass man einen Vertrag schloss, der nur zwei Gewinner kannte: die Kapitalanleger und die VIA GmbH, die sich ihre Kosten für Fondsverwaltung und Rechtsberatung mit über 11 Mio. DM (5,62 Mio. Euro) bezahlen ließ. Es wurde ein Fonds gezeichnet, der die 40 Mio. DM Fördermittel, die schon geflossen waren, steuerlich absetzbar machte und den Anlegern eine Rendite von nahezu 11% versprach.
Der Zweckverband erhielt erst mal keinerlei finanzielle Gegenleistung. Die Fondsgesellschaft trat lediglich in die Rückzahlungsverpflichtung ein und erhielt für den Rest der schon getätigten Investitionen vom Zweckverband ein Aufwendungsdarlehen von weiteren 40 Millionen DM (20,45 Mio. Euro).
Selbst im Finanzministerium merkte man an, dass so keine Privatisierung aussehen konnte. Der damalige Finanzminister Milbradt notierte dies sogar wörtlich. Auch seine damalige Mannschaft im Ministerium hielt die gesamte Konstruktion für einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Das störte die Akteure im Umweltministerium und der Staatskanzlei wenig, schließlich kannten sich Biedenkopf, Meyer als Chef der Staatskanzlei und Kroll-Schlüter aus ihrer gemeinsamen-politischen "Kernerarbeit in Westfalen, NRW." Das war auch vermutlich der Grund, warum man von der eigentlichen Pflicht zur Ausschreibung des Verkaufs der Anlagen Abstand nahm. Schließlich wusste man genau mit wem und warum man sich mit der VIA einließ.
Unter dem Motto `Privatisierung der Gewinne, Sozialisierung der Verluste` schloss man den Vertrag ab und genehmigte ihn seitens der Staatsregierung. Und der sächsische Steuerzahler muss weiterzahlen, damit der Zweckverband seine vertraglichen Verbindlichkeiten gegenüber der VIA GmbH erfüllen kann.
Der Chef der Staatskanzlei formulierte an den koordinierenden Beamten in seinem Haus: "Danke - endlich - gut gemacht."