Doch das will Biedenkopf nicht akzeptieren - die Staatskanzlei gibt ein eigenes Gutachten
in Arbeit. Das kommt zu dem erstaunlichen Ergebnis, der Ministerpräsident habe sogar
zu viel Miete gezahlt, gestützt auf die abenteuerliche Behauptung, die Dienstvilla
(und die im Mietpreis enthaltenen Angestellten) unterlägen der Mietpreisbindung.
In diesem Zusammenhang änderte sich auch die Größe der Biedenkopf-Wohnung mindestens
drei mal: Zuerst betrug sie 100 qm (Regierungssprecher Sagurna), später dann 155 qm
(auch Sagurna), schließlich maß der damalige Staatskanzleichef Brüggen noch mal nach und
kam auf 130,29 qm. Was da mit der Mietfläche passiert ist, passiert wohl keinem privaten
Vermieter in Sachsen.
Im Laufe der Jahre wohnten auch Verwandte des Regierungs-Ehepaars in der Dienstvilla. Auch bei ihnen wurde ein Mietpreis von 8, 15 DM (4,17 Euro) angesetzt - inklusive der darin enthaltenen Beschäftigten wie Koch und Putzfrau. Ein Vorgang, der einmalig ist in Deutschland.
Durch den enormen öffentlichen Druck werden die Schlussfolgerungen der Staatskanzlei jedoch wieder zurückgezogen - und Biedenkopf zahlte ab dem 1. Juni 2001 eine um 350 Euro höhere Miete. Kurz darauf entschließt er sich, im Sommer 2001 aus der Regierungsvilla auszuziehen - mit der Folge, dass er ab September 2001 dafür überhaupt keine Miete mehr zahlt und das, obwohl die Biedenkopfs erst am 28. Dezember 2001 das Haus in der Schevenstraße vollständig räumten. Ebenfalls ein Privileg, das wohl keinem anderen Mieter zugute kommt.