Im Herbst 2001 hatte die Schevenstraße dann ein juristisches Nachspiel. Karl Nolle klagte vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof auf Verletzung seiner Abgeordnetenrechte, da die Landesregierung seine parlamentarischen Kleinen Anfragen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß beantwortet hatte. In den wesentlichen Punkten erhält der Abgeordnete Recht, in den übrigen Punkten enthält sich das Verfassungsgericht. Die Niederlage der Staatsregierung ist komplett - und reiht sich ein in die vielen Entscheidungen, mit denen das Verfassungsgericht die Landesregierung korrigieren musste.
Der Sächsische Rechnungshof errechnete für die Unterbringung in der Regierungsvilla eine Nachforderung von 40.000 - 50.000 Euro pro Jahr. Das Finanzministerium drückte den Betrag auf "sagenhafte" 60.000 Euro - für den gesamten Mietzeitraum. Insgesamt ist dem Freistaat durch die fehlerhaften Mietverträge nach Schätzungen der SPD-Landtagsfraktion ein Schaden von über 2 Mio. Euro entstanden. Eine Summe, mit der man ein Dutzend Kindergärten hätte renovieren können. Unzweifelhaft war die Dienstvilla-Affäre der Anfang vom Ende der Regierung Biedenkopf.