Er verquickte Interna des Vereins mit universitären Angelegenheiten und dem Dienstrecht der Landesbeamten - und der zuständige Minister ließ dies alles geschehen. Doch der Rektor verstieß gleichzeitig gegen den Datenschutz, indem er personenbezogene Daten von Professor Schüler heimlich speicherte und verarbeitete, ohne diesen darüber zu informieren bzw. zu hören. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat daraufhin das Wissenschaftsministerium aufgefordert, den Rektor zur Rechenschaft zu ziehen. Ferner sollte der Rektor den Vorgang vor den Universitätsgremien in Ordnung bringen. Beides ist bis heute nicht geschehen...